Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 24.07.2024 zum Aktenzeichen 3 Ca 387/24 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, deswegen außerordentlich gekündigt werden kann, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete. Aus der […]