Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2024 zum Aktenzeichen 5 AZR 167/23 entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) die in § 20a Abs. 1 IfSG aF aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt wurde, die Zeiten dieser unbezahlten […]