Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Gerichtsbescheid vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen 3 K 191/23 entschieden, dass wenn ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, die Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden können. Aus der Pressemitteilung des VH Berlin Nr. 2/2024 vom 09.01.2024 ergibt sich: […]