Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.12.2023 zum Aktenzeichen C-206/22 entschieden, dass die Quarantäne nicht mit einer Krankheit vergleichbar ist und das Unionsrecht nicht verlangt, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen können muss. Aus der Pressemitteilung des EuGH vom 14.12.2023 […]