Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 01.12.2023 zum Aktenzeichen 9 TaBV 3/23 in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden, das eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort ein J enthält, ist ungültig. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 13/2023 vom 30.11.2023 ergibt sich: Fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen […]