Das Amtsgericht Hanau hat mit Urteil vom 25.10.2022 zum Aktenzeichen 94 C 21/22 entschieden, dass der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern und der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des AG Hanau […]