Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2023 zum Aktenzeichen 10 AZB 18/22 entschieden, dass ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach den Bestimmungen des ArbGG und der BRAO erlaubte Rechtsdienstleistungen gegenüber den Verbandsmitgliedern erbringt, berechtigt und verpflichtet ist, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen, wenn er gegenüber einem Gericht tätig wird und beispielsweise […]