Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 10.01.2023 zum Aktenzeichen 14 BV 208/20 in einem Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden, dass ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen, dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln vom 18.07.2023 ergibt sich: Der […]