Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.05.2023 zum Aktenzeichen 6 C 5.21 entschieden, dass eine mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung verbundene Beschlagnahme- und Einziehungsanordnung in Bezug auf die Sache eines Dritten, der durch ihre Überlassung an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen gefördert hat, voraussetzt, dass der Dritte vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorsatz muss sich auf alle […]