Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10. Mai 2023 zum Aktenzeichen 1 L 171/23 entschieden, dass die Feststellung, dass ein polizeiliches Einschreiten rechtswidrig war, nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreicht werden kann. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 22/2023 vom 11.05.2023 ergibt sich: Der Antragsteller zählt eigenen Angaben zufolge zur Gruppierung der […]