Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit vom 20.03.2023 zum Aktenzeichen L 4 BA 2739/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Koordinatorin eines Jazzclubs, die in die Organisation und den Betrieb des Clubs eingegliedert ist und kein wesentliches eigenes Unternehmerrisiko trägt, eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist, auch wenn vertraglich eine freie Mitarbeit vereinbart ist. Aus der […]