Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01. August 2022 zum Aktenzeichen 1 BvQ 50/22 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird. Aus der Pressemitteilung des […]