Das Arbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 27.06.2022 zum Aktenzeichen 5Ca 229 f/22 entschieden, dass eine dreifach geimpfte Arbeitnehmerin, die an Corona erkrankt, nachdem sie ihren Urlaub in einem Corona-Hochrisikogebiet verbracht hat, kein Verschulden trifft, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum an ihrem Wohn- und Arbeitsort in Deutschland deutlich höher liegt. Der Arbeitgeber kann die […]