Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 15.03.2022 zum Aktenzeichen 5 Sa 168/21 entschieden, dass eine Unterstützungskasse berechtigt ist, die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente einzustellen, wenn die Versicherte eine neue berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer früheren Lebensstellung entspricht, kann die Wiederaufnahme der Tätigkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, aber in demselben Beruf zum Wegfall der Rente führen. […]