Das Arbeitsgericht Lübeck hat mit Urteil vom 13.04.2022 zum Aktenzeichen 5 Ca 189/22 entschieden, dass derjenige, der seinem Arbeitgeber eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses. Die Klägerin ist bei der beklagten Klinik seit […]