Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 (Az. I ZR 99/24) klargestellt, dass ein Anwalt, der im Auftrag eines Mandanten Forderungen gegenüber Verbrauchern geltend macht, in diesen Schreiben regelmäßig keine eigene „geschäftliche Handlung“ im Sinne des UWG begeht. Im entschiedenen Fall ging es um ein Inkassoschreiben einer Hamburger Kanzlei, die im Namen einer […]