Hintergrund und Sachverhalt Im Streitfall (Arbeitsgericht Köln, Az. 9 Ca 658/25) verlangte ein ehemaliger Arbeitnehmer, den Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertrat, die Auszahlung von Resturlaubsansprüchen (Urlaubsabgeltung) sowie die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Die Parteien waren sich einig, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.2025 bestanden hatte. Der Kläger […]