Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.08.2024 zum Aktenzeichen 907 Cs 515 Js 19563/24 entschieden, dass eine versehentliche Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen nicht glaubhaft ist. Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main Nr. 09/2024 vom 08.11.2024 ergibt sich: Kann man einem Angeklagten glauben, der seine Fahruntüchtigkeit damit erklärt, dass er ein paar […]