Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteilen vom 15.05.2025 zu den Aktenzeichen 4 A 2550/22, 4 A 2551/22 und 4 A 274/23 entscheiden, dass die Bewilligungen der NRW-Soforthilfen 2020 gegen europäisches Beihilfenrecht verstießen, wenn sie an ein einzelnes Unternehmen ausschließlich unter Berücksichtigung seiner eigenen Wirtschaftslage geleistet wurden, obwohl dieses Teil eines Unternehmensverbundes war. Aus der Pressemitteilung […]