Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. April 2025 zum Aktenzeichen 10 VR 3.25 entschieden, dass der Antrag eines Presseverlages, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ursprung der COVID-19-Pandemie zu erteilen, abgelehnt wird. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 31/2025 vom 22.04.2025 ergibt sich: Die […]