Schadenersatz für Lokführer nach Selbstmord auf den Schienen?

Vor dem Oberlandesgericht München findet ein rechtlich interessanter und menschlich bedauerlicher Rechtsstreit statt.

Ein Mann hat sich entschlossen seinem Leben ein Ende zu setzen. Er hat sich in Selbsttötungsabsicht auf Bahnschienen begeben und wurde vom Zug tödlich verletzt. Der Zugführer erlitt dabei einen schweren Schock, wird seitdem psychologisch betreut und ist arbeitsunfähig.

Von der Haftpflichtversicherung und den Erben des Mannes verlangt der Zugführer Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 €.

Das Gericht hat nun einen Vergleich über 70.000,00 € vorgeschlagen, dem die Parteien des Rechtsstreits jetzt zustimmen müssen. Die vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass es sinnvoll wäre, dem Zugführer als Kläger die weiteren Strapazen des Rechtsstreits zu ersparen, da er ohnehin durch den Suizid durch den von ihm geführten Zug schwer angeschlagen ist und leidet.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht.