Tragfähige Rechtsgrundlage für Briefporto und gestärkte Verbraucher und Wettbewerber im Post-Bereich

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Anpassung postrechtlicher Regelungen beschlossen.

Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 20.01.2021 ergibt sich:

Mit den Anpassungen des Postrechts wird eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Porto-Entscheidungen der Bundesnetzagentur geschaffen. Zugleich werden verschiedene Anpassungen im Interesse der Verbraucher sowie der Wettbewerber auf den Postmärkten umgesetzt.

Die beschlossenen Anpassungen gehen auf ein Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2020 zurück. Das Gericht hatte eine Verordnungsregelung, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur die Briefentgelte der Deutschen Post AG festlegt, als unvereinbar mit höherrangigem Gesetzesrecht und damit als unwirksam eingestuft. Mit der am 20.01.2021 im Kabinett verabschiedeten Formulierungshilfe wird nun eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen. Die Formulierungshilfe wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Im Einzelnen:

  1. Eine tragfähige Rechtsgrundlage für das Briefporto

Die nun vom Kabinett beschlossenen Anpassungen des Postrechts tragen der Entscheidung aus Leipzig Rechnung und stellen die Entgeltregulierungspraxis der Bundesnetzagentur wieder auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage. Dabei spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle. Die Bundesnetzagentur erlässt in diesem Jahr turnusmäßig ihre neue Entgeltentscheidung. Für das bereits in den nächsten Wochen beginnende Verfahren sollen die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung verbindet die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben mit weiteren Anpassungen zu Gunsten der Verbraucher sowie der Wettbewerber auf den Postmärkten.

  1. Teilnahme am Schlichtungsverfahren zukünftig Pflicht

Bereits seit vielen Jahren steht Verbrauchern das freiwillige Schlichtungsverfahren im Postbereich zur Verfügung, wenn beim Versand von Postsendungen Probleme auftreten, wie etwa Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Sendungen. Häufig scheitert die Schlichtung jedoch an der Weigerung der Postdienstleister, an diesem für die Kunden einfachen und kostenlosen Verfahren teilzunehmen.

Um das Verfahren in mehr Fällen anzuwenden, werden Postdienstleister in Zukunft verpflichtet sein, daran teilzunehmen, wenn ein Verbraucher die Schlichtungsstelle anruft. Damit soll die Akzeptanz des Verfahrens bei den Postdienstleistern gestärkt und die Qualität auf den Postmärkten insgesamt gesteigert werden.

  1. Mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie

Ferner wird die im Telekommunikations- und allgemeinen Wettbewerbsrecht bewährte Preis-Kosten-Scheren-Prüfung eingeführt, die darauf abzielt, missbräuchliche Preisgestaltungen markbeherrschender Anbieter zu verhindern. Dies stärkt die Position von Wettbewerbern auf den Postmärkten.

Um einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten, wird die Genehmigungspflicht für Entgelte nicht marktbeherrschender Anbieter förmlicher Zustellungen aufgehoben.