Umweltausschuss für Verbot von Plastiktüten

26. November 2020 -

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich mehrheitlich für ein Verbot von leichten Kunststofftragetaschen im Einzelhandel ausgesprochen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 1304 vom 25.11.2020 ergibt sich:

Ausgenommen davon sind lediglich sehr dünne Plastiktüten, wie sie etwa für Obst und Gemüse verwendet werden.

Für den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes (BT-Drs. 19/16503 – PDF, 528 KB) stimmte am 25.11.2020 neben den Koalitionsfraktionen auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen votierten die AfD- und die FDP-Fraktion, während die Linksfraktion sich der Stimme enthielt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, der eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 01.01.2022 vorsieht. Der Gesetzentwurf wird am 26.11.2020 abschließend im Bundestagsplenum beraten.

Allerdings gab es selbst innerhalb der Koalition verhaltene Kritik am Vorhaben. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion bekannte sich zwar zum Ziel, unnötigen Plastikverbrauch zu vermeiden, räumte aber ein, dass seine Fraktion vor dem Verbot gern die Ökobilanz unterschiedlicher Verpackungen untersucht gehabt hätte. Verbote seien immer ein großer Markteingriff, und die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels habe gut funktioniert.

Der Gesetzentwurf sei „das unsinnigste Gesetz im umweltpolitischen Bereich in dieser Legislaturperiode“, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion. Tragetaschen machten nur ein Prozent des Kunststoffabfalls in Deutschland aus, und die entsprechenden EU-Vorgaben würden schon jetzt übererfüllt. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, fand keine Zustimmung.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, der auf das chemische Recycling von Plastiktüten zielte. Obwohl keine Ökobilanz vorliege, sollten Kunststofftragetaschen verboten werden, kritisierte eine Vertreterin der FDP-Fraktion. Man wisse deshalb nicht, ob dieses Verbot letztlich nicht zu einer Verschlechterung der Ökobilanz führe.

Bei nicht recycelbaren Verpackungen sei ein Verbot nötig, argumentierte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Sehr dünne Tüten sollten jedoch erlaubt bleiben, da sonst die Gefahr bestehe, dass Gemüse und Obst nur noch verpackt verkauft würden. Die jetzt vorgesehene einjährige Übergangsfrist sei zu lang, sagte ein Vertreter der Linksfraktion, weshalb sich seinen Fraktion enthalte. Als zu zaghaft bezeichnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf, kündigte aber trotzdem Zustimmung an.

Keine Chance hatte ein Antrag (BT-Drs. 19/23955 – PDF, 574 KB) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Fukushima und Tschernobyl sachlich betrachten – Der Atomausstieg war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden“. Alle anderen Fraktionen stimmten nach kurzer Debatte gegen den Antrag, der u.a. für den Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie plädierte.