Untersuchung der Namensgeber der juristischen Standardwerke „Palandt“ und „Schönfelder“ in der NS-Zeit

06. Mai 2021 -

Die Bayerische Justiz hat eine Studie betreffend die Namensgeber der juristischen Standardwerke „Palandt“ und „Schönfelder“ in der NS-Zeit beim Institut für Zeitgeschichte in Auftrag gegeben.

Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 06.05.2021 ergibt sich:

„Palandt“ und „Schönfelder“ – mit dem wohl wichtigsten Kurzkommentar des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der bekannten Gesetzessammlung arbeiten seit Jahrzehnten die überwiegende Zahl der Juristen u.a. bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei Behörden oder in Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen. Die beiden Namensgeber Otto Palandt und Heinrich Schönfelder waren in der Zeit des Nationalsozialismus Herausgeber der beiden Standardwerke. Dies wird in der Öffentlichkeit schon seit längerem kritisch diskutiert.

In welchem Umfang Palandt und Schönfelder mit ihren Tätigkeiten in das NS-Unrechtsregime verwickelt waren, ist bislang noch wenig bekannt. Für eine fundierte Bewertung der beiden Personen ist die bestehende Forschungsliteratur noch nicht ausreichend. Palandt (Präsident des Reichsjustizprüfungsamts) und Schönfelder werden in geschichtswissenschaftlichen Studien zur NS-Zeit nur am Rande erwähnt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich habe daher eine Studie über Otto Palandt und Heinrich Schönfelder beim renommierten Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in Auftrag gegeben. Das IfZ ist gerade in der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus sehr erfahren, u.a. ist es bereits mit einer umfassenden Untersuchung der nationalsozialistischen Vergangenheit bayerischer Ministerien und Behörden betraut. Es freut mich, dass wir nun eine Kooperationsvereinbarung mit dem von Professor Andreas Wirsching geleiteten Institut schließen konnten.“ Minister Eisenreich strebt eine umfassende Aufarbeitung an. Die Kosten für die Studie übernimmt das bayerische Staatsministerium der Justiz.

In einem Brief an die Bundesjustizministerin betont Eisenreich: „Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Antisemitismus und Rechtsextremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Ich halte es daher für unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft wird. Der NS-Unrechtsstaat und die menschenverachtenden Verbrechen waren auch deshalb möglich, weil sich nicht wenige Juristen, die eigentlich Recht und Gesetz verpflichtet waren, in den Dienst des Regimes gestellt haben. Alle Juristen müssen aus dem dunkelsten Kapitel unserer Vergangenheit und dem beispiellosen Zivilisationsbruch lernen und sich mit den gravierenden Folgen von rechtsstaatlichen und ethischen Maßstäben losgelösten juristischen Handelns auseinandersetzen.“

Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erstrecken. Eisenreich abschließend: „Ich erwarte mir von der Studie eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Personen Palandt und Schönfelder, ihres juristischen Wirkens und ihrer Rolle während der nationalsozialistischen Diktatur.“