Unzulässigkeit des Berufens auf die Unwirksamkeit einer Versetzungsklausel durch den Arbeitgeber bei der Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises

07. April 2022 -

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.12.2021 zum Aktenzeichen 10 Sa 663/21 entschieden, dass bei der Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises sich der Arbeitgeber nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm selbst gestellten arbeitsvertraglichen Versetzungsklausel im Rahmen einer AGB-Kontrolle berufen kann.

Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Arbeitgeber als Klauselverwender, sie dient hingegen nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen.