Urteil im Strafverfahren um den Besitz eines Panzerkampfwagens und anderer Gegenstände

05. August 2021 -

Das Landgericht Kiel hat am 03.08.2021 zum Aktenzeichen 7 KLs 13/17 das Verfahren gegen einen 84-jährigen Angeklagten aus Heikendorf abgeschlossen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, bis zu deren Beschlagnahme im Jahr 2015 unerlaubt im Besitz insbesondere mehrerer möglicher Kriegswaffen – unter anderem eines Panzerkampfwagens – sowie zahlreicher Schusswaffen und von Munition gewesen zu sein.

Aus der Pressemitteilung des LG Kiel vom 03.08.2021 ergibt sich:

Nachdem die Strafkammer im Rahmen der Hauptverhandlung mehrere Gutachter zum Zustand der verschiedenen beschlagnahmten Gegenstände gehört und auf dieser Grundlage insbesondere Zweifel an der Kriegswaffeneigenschaft verschiedener Großgeräte hatte, hat sie das Verfahren auf die verbleibenden Vorwürfe nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz beschränkt. Nun hat sie den Angeklagten nach einer strafprozessualen Verständigung (§ 257c StPO) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung sie zur Bewährung ausgesetzt hat. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten vier Monate hiervon als vollstreckt.

Als Bewährungsauflage hat die Kammer dem Angeklagten aufgegeben, den Panzerkampfwagen und eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 cm unter Einhaltung verwaltungsrechtlicher Bestimmungen an ein militärhistorisches Museum beziehungsweise einen Sammler zu veräußern. Dem Angeklagten wird zudem untersagt, auch für eine bloße Zwischenzeit den Panzer und die Flak wieder auf sein Grundstück zu bringen. Außerdem muss der Angeklagte insgesamt 250.000,00 € an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen und die Landeskasse zahlen. Auf Entschädigungsansprüche – etwa wegen der Durchsuchung oder der Beschlagnahme von Gegenständen – haben der Angeklagte und seine Ehefrau verzichtet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.