Urteil in dem Verfahren gegen Ali D. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

15. Juli 2022 -

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat am 14. Juli 2022) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Bachler einen türkischen Staatsangehörigen aus Nordrhein-Westfalen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Erwerb und Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat der Senat zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Senats arbeitete der geständige Angeklagte seit Sommer 2021 für die nachrichtendienstliche Abteilung der „Türkiye Cumhuriyeti Jandarması“ (Gendarmerie der Republik Türkei; Jandarma). Er beantwortete konkrete Anfragen eines Mitarbeiters zu in Deutschland lebenden türkischen oder türkischstämmigen Personen und sammelte Informationen zu diesem Personenkreis. Einen Bekannten warb er an, für ihn Informationen zu sammeln. Von diesem kaufte der Angeklagte im September 2021 darüber hinaus 200 Patronen Kaliber 9mm Luger, die er einige Tage in dem von ihm angemieteten Hotelzimmer in einem Hotel in Düsseldorf aufbewahrte. Der Angeklagte wurde am 17. September 2021 in Düsseldorf festgenommen.

Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten maßgeblich berücksichtigt, dass dieser umfassend geständig ist und seine Taten bereut. Auch ist der Angeklagte nicht vorbestraft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.