vzbv-Stellungnahme zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz

21. Januar 2021 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz – SteuVerG) Stellung genommen.

Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 18.01.2021 ergibt sich:

Im Rahmen der Energiewende steige nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an, auch der Stromverbrauch werde durch eine große Zahl von Elektroautos, elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Speichern zunehmen. Da diese Stromverbraucher flexibel gesteuert werden könnten, gilt es aus Sicht des vzbv, dieses Potential für eine bessere Verzahnung von Stromerzeugung und -verbrauch zu nutzen, um Kosten zu sparen. Der am 22.12.2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte und am 15.01.2021 zurückgezogene Entwurf eines SteuVerG sei diesem Ansatz bei weitem nicht gerecht geworden.

„Zeitvariable Netzentgelte ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen können bei erhöhtem Stromangebot zugeschaltet und besonders preisgünstig betrieben werden. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen. Gleichzeitig können Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf greift genau diese Idee nicht auf. Es ist daher folgerichtig, dass Minister Altmaier diesen Entwurf zurückgezogen hat. Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen. Der Vorschlag des vzbv liegt auf dem Tisch“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Die Elektrifizierung der Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie könne eine tragende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielen. Die große Zahl neuer privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und elektrische Wärmepumpen im Gebäudebereich werde den Stromverbrauch erhöhen. Gleichzeitig könnten diese neuen Verbrauchseinrichtungen flexibler betrieben werden als z.B. Küchengeräte, Durchlauferhitzer oder Lampen. Ein Teil der E-Autos könne auch nachts geladen, der Betrieb von Wärmepumpen zeitlich befristet unterbrochen werden. Zudem könnten durch einen flexibleren Verbrauch auch die Stromnetze besser ausgelastet werden. Eine Flexibilisierung des Verbrauchs könne somit an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen.

Aus Sicht des vzbv ist für die Integration der neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall am besten geeignet. Dazu hat der vzbv 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der Gesetzesentwurf des BMWi für das System der Spitzenglättung sei auch in sich problematisch gewesen. Die geplante Spitzenglättung umfasse Stromabregelungen von bis zu zwei Stunden täglich, in denen Verbraucher z.B. ihre Elektroautos nicht laden könnten. Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren, fehlten. Die Kosten-Nutzen-Rechnung müsse grundlegend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte seien hoch komplex und gingen viel weiter als erforderlich. Nicht zuletzt müsse ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssten.