vzbv-Stellungnahme zur Ergänzung des BMWi zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG)

02. Dezember 2020 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zur Ergänzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) Stellung genommen.

Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 01.12.2020 ergibt sich:

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Regierungsentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 beschlossen. Dieser soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Nachgang eine Ergänzung des „EEG 2021“ vorgelegt und darin unter anderem die finanzielle Unterstützung der Herstellung von grauem und grünen Wasserstoff im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ präzisiert. Unternehmen sollen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme des vzbv bezieht sich auf den Teil zur Befreiung der Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage.

  • Der vzbv kritisiert, dass Unternehmen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig von der EEG-Umlage befreit werden sollen.
  • Der vzbv fordert, dass der vergünstigte Strompreis nicht über die „Besondere Ausgleichsregelung“ der EEG-Umlage, sondern steuerlich finanziert wird.
  • Die Kostenverteilung der Energiewende muss fair gestaltet werden und darf nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen.

„Mit dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums wird ein Strompreisprivileg für einen neuen Industriezweig geschaffen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten bleibt. Die Vergünstigungen für die Industrie dürfen insgesamt nicht zu finanziellen Nachteilen für Verbraucher führen,“ sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Unternehmen sollen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, teilweise unbegrenzt über das Jahr 2030 hinaus. Erneut soll über die „Besondere Ausgleichregelung“ (BesAR) ein Privileg für einen neuen Industriezweig geschaffen werden, das den Verbrauchern vorenthalten bleibt.

Zwar sollen die Verbraucher in diesem Fall nicht mit direkten Zusatzkosten über die EEG-Umlage belastet werden. Dennoch sind bei diesem Ansatz die Kosten nicht fair verteilt.

Wind- und Solaranlagen, die Strom ohne EEG-Vergütung erzeugen, entlasten die EEG-Umlage für alle Stromverbraucher, auch für die privaten Haushalte. Wird dieser Strom aber bevorzugt für die Wasserstoffherstellung verwendet, steht er dem allgemeinen Strommarkt nicht mehr zur Verfügung. Verbraucher haben das Nachsehen. Private Haushalte müssten die Kosten der BesAR also nicht zusätzlich schultern, ihnen steht dieses Instrument aber selbst nicht zur Verfügung.

Der vzbv stellt das Ziel, Strom für bestimmte Verwendungen der Industrie, in diesem Fall Wasserstoff, kostengünstig zur Verfügung zu stellen, nicht in Frage. Der vzbv fordert, dass der vergünstigte Strompreis zur Herstellung von grauen und grünen Wasserstoff nicht über die Besondere Ausgleichsregelung der EEG-Umlage, sondern steuerlich finanziert wird.

Weitere Information
Stellungnahme des vzbv zum Entwurf des BMWi für eine vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des „EEG 2021“ (PDF, 163 KB)