Zentrales Vorsorgeregister: Änderung der Gebühren zum 01.01.2022

02. Dezember 2021 -

Die Gebühren für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister erhöhen sich zum 01.01.2022.

Aus BRAK Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 24/2021 vom 01.12.2021 ergibt sich:

Die Bundesnotarkammer teilte mit, dass sie die Gebührensatzung des von ihr geführten Registers angepasst hat, um auch künftig dem Kostendeckungsgrundsatz zu entsprechen.

Im einzelnen werden geändert:

  • Die Grundgebühr für private Antragstellerinnen und Antragsteller wird von 18,50 Euro auf 26,00 Euro (GebVerz. Nr. 10 VRegGebS) erhöht.
  • Die Grundgebühr für notarielle und nicht-notarielle Vielmelderinnen und Vielmelder (institutionelle Nutzer) wird von 16,00 Euro auf 23,50 Euro (GebVerz. Nr. 20 VRegGebS) erhöht.
  • Die Gebühren für die Tatbestände, die bei der Registrierung von mehr als einer Vertrauensperson greifen, werden von 3,00 Euro auf 4,00 Euro (GebVerz. Nr. 30 VRegGebS) bzw. von 2,50 Euro auf 3,50 Euro (GebVerz. Nr. 31 VRegGebS) erhöht.
  • Der Gebührentatbestand für die Zurückweisung eines Antrags (GebVerz. Nr. 40 VReg-GebS) entfällt mangels praktischer Anwendungsfälle.

Die Grundgebühren bilden jeweils die Höchstwerte für einen Registrierungsvorgang. Sie fallen in dieser Höhe nur an, wenn für den Vorgang keine Ermäßigungstatbestände wie etwa eine elektronische Übermittlung des Antrags oder Zahlung per Lastschrift eingreifen. Neben den Gebührenanpassungen erfolgen einige redaktionelle Änderungen.

Die Änderungen der Vorsorgeregister-Gebührensatzung werden in der Dezember-Ausgabe der DNotZ (DNotZ 2021, 921) verkündet und treten am 1.1.2022 in Kraft.