EGMR-Urteil vom 9. Juli 2025: Systematische Menschenrechtsverstöße in Ostukraine und Krim

09. Juli 2025 -

Russlands Krieg in der Ukraine führte zu massiven Zerstörungen und zivilen Opfern – nun hat der EGMR diese systematischen Übergriffe rechtlich bewertet.

Am 9. Juli 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein historisches Urteil gefällt. In vier verbundenen Verfahren erklärte der EGMR die Russische Föderation für zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine und auf der Krim seit 2014 verantwortlich. Erstmals befasst sich damit ein internationales Gericht umfassend mit dem seit 2014 schwelenden Konflikt sowie dem russischen Angriffskrieg seit 2022 – und stellt klar, dass Russland in dieser Zeit gegen zentrale Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Im folgenden Rechtstipp beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Urteils – von der Zuständigkeitsfrage über die festgestellten EMRK-Verletzungen bis hin zu den Rechtsfolgen und der Bedeutung des Urteils für Betroffene, Staaten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und das Völkerrecht.

Hintergrund: Staatenbeschwerden gegen Russland seit 2014

Ausgangspunkt des Urteils waren vier Staatenbeschwerden (interstaatliche Verfahren) der Ukraine und der Niederlande gegen Russland. Diese Beschwerden betreffen die Ereignisse in der Ostukraine und auf der Krim seit 2014, einschließlich des Abschusses des Passagierfluges MH17, sowie die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der großangelegten russischen Invasion ab Februar 2022. Konkret handelte es sich um drei Verfahren, die die Ukraine zwischen 2014 und 2022 eingereicht hatte (Beschwerde-Nrn. 43800/14, 8019/16 und 11055/22), und um ein Verfahren der Niederlande zum Abschuss von Flug MH17 (Nr. 28525/20). Der EGMR beschloss, diese eng zusammenhängenden Fälle zu verbinden und in einem Großen-Kammer-Verfahren zu verhandeln. Am 12. Juni 2024 fand die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer statt, an der sich 26 Mitgliedstaaten des Europarats als Drittparteien beteiligten – ein deutliches Zeichen der internationalen Unterstützung für die Anliegen der Ukraine. Russland selbst blieb dem Verfahren fern und verweigerte die Mitwirkung.

Zur Einordnung: Seit 2014 herrscht in der Ostukraine (Donbass) ein von Russland unterstützter Konflikt. Im Frühjahr 2014 annektierte Russland völkerrechtswidrig die Krim, und kurz darauf eskalierte ein bewaffneter Aufstand pro-russischer Separatisten in den Regionen Luhansk und Donezk. Bis Ende 2021 fielen diesem Konflikt bereits über 14.000 Menschen zum Opfer, darunter viele Zivilisten. Am 24. Februar 2022 startete Russland schließlich eine großangelegte Invasion gegen die gesamte Ukraine, die bis heute andauert. Vor diesem Hintergrund hatten die Ukraine und die Niederlande den EGMR angerufen, um Staatenverantwortlichkeit für Menschenrechtsverstöße festzustellen.

Zuständigkeit des EGMR und zeitlicher Rahmen

Eine zentrale Vorfrage war, ob der EGMR für die genannten Ereignisse zuständig ist, zumal sie teils außerhalb des russischen Staatsgebiets stattfanden und Russland am 16. September 2022 aus dem Europarat (und damit aus der EMRK) ausgeschieden ist. Der EGMR stellte hierzu klar, dass Russland trotz Austritts für alle Konventionsverletzungen verantwortlich bleibt, die sich vor dem 16. September 2022 ereignet haben. Das Urteil umfasst daher den Zeitraum vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022. In diesem Zeitraum übte Russland nach den Feststellungen des EGMR in den betroffenen Gebieten der Ostukraine eine so weitreichende faktische Kontrolle aus, dass es völkerrechtlich für die dortigen Vorgänge verantwortlich ist. Mit anderen Worten: Auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets müssen Staaten die EMRK einhalten, wenn sie – wie Russland in den Separatistengebieten von Donezk und Luhansk – tatsächlich die Macht vor Ort ausüben.

Wichtig ist zudem: Der EGMR ist kein Strafgerichtshof. Er beurteilt staatliches Handeln an den Maßstäben der EMRK, nicht aber die individuelle strafrechtliche Schuld wegen Kriegsverbrechen oder Aggression. In diesem Verfahren ging es also nicht darum, Kriegsverbrechen im strafrechtlichen Sinne festzustellen, sondern um die Verletzung von Menschenrechtsgarantien. Strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen müssen andere Gerichte klären (etwa der Internationale Strafgerichtshof oder ein geplantes Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression). Der EGMR konnte jedoch die staatliche Verantwortung Russlands für die systematische Verletzung von Menschenrechten feststellen – und genau das hat er getan.

Systematisches Muster von Menschenrechtsverletzungen

Der EGMR kommt zu dem Schluss, dass Russland in der Ostukraine und auf der Krim über Jahre hinweg systematisch Menschenrechte verletzt hat. In seinem Urteil spricht der Gerichtshof von einem „Muster von Verletzungen der EMRK, einer [staatlichen] Verwaltungspraxis von EMRK-Verstößen“. Mit anderen Worten: Die zahlreichen Übergriffe waren kein Zufall oder Einzelfälle, sondern folgten einem System bzw. einer staatlichen Praxis. Der EGMR dokumentiert eine ganze Reihe schwerwiegender Verletzungshandlungen, unter anderem:

  • Wahllose Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Ziele: Russische Kräfte führten indiscriminierte militärische Angriffe durch, ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung. Dadurch kamen tausende Zivilisten ums Leben. Solche willkürlichen Tötungen verletzen das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK).
  • Außergerichtliche Hinrichtungen und Tötungen: Es gab gezielte Erschießungen von Zivilisten und gefangenen ukrainischen Soldaten ohne Gerichtsverfahren. Auch diese Praxis verstößt eklatant gegen Art. 2 EMRK (Lebensrecht) und gegen grundlegende humanitäre Standards.
  • Folter und Misshandlungen: Zahlreiche Personen gerieten in Gefangenschaft oder in Gewahrsam prorussischer Kräfte und wurden dort gefoltert oder grausam behandelt. Der EGMR hebt hervor, dass auch sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung als „Waffe des Krieges“) zu diesem Folter-Repertoire gehörte. Solche Taten verletzen das Folterverbot (Art. 3 EMRK) in schwerster Weise.
  • Willkürliche Verhaftungen und Freiheitsentzug: In den besetzten Gebieten kam es zu verschleppten Festnahmen und unrechtmäßigen Inhaftierungen ukrainischer Zivilpersonen, etwa um Loyalitäten zu erzwingen. Dies verstößt gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK).
  • Zwangsarbeit und Ausbeutung: Berichte zeigten zudem den Einsatz von Zwangsarbeit, etwa dass Gefangene zu Arbeiten herangezogen wurden. Auch dies bewertet der EGMR als Menschenrechtsverletzung (Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit, Art. 4 EMRK).
  • Verschleppung von ukrainischen Kindern und Zivilisten: Besonders erschütternd ist die Entführung und Deportation ukrainischer Kinder und anderer Zivilisten aus den Konfliktgebieten nach Russland oder in von Russland kontrolliertes Gebiet. Viele der Kinder wurden in Russland zur Adoption freigegeben, was ihre Rückkehr enorm erschwert. Der EGMR sieht hierin eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) und des Folterverbots, da den Familien unermessliches Leid zugefügt wurde.
  • Unterdrückung der ukrainischen Sprache und Identität: In den besetzten Regionen wurde der ukrainischsprachige Schulunterricht verboten und Schulkindern eine prorussische Ideologie eingetrichtert („Indoktrination“). Dies stellt eine systematische Unterdrückung der ukrainischen nationalen Identität dar und verletzt u.a. das Recht auf Bildung und kulturelle Identität (Art. 8 EMRK in Verbindung mit Art. 14 EMRK, Diskriminierungsverbot).
  • Einschränkung grundlegender Freiheiten: Die Besatzungsbehörden schränkten Meinungs- und Pressefreiheit massiv ein. Unabhängige Journalisten wurden bedroht, angegriffen oder an ihrer Arbeit gehindert, was eine Verletzung der Medien- und Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) darstellt. Ebenso wurden bestimmte religiöse Gemeinschaften und Andersdenkende verfolgt, was die Glaubensfreiheit (Art. 9 EMRK) und andere Grundrechte verletzte. Auch die Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) wurde in den besetzten Gebieten faktisch abgeschafft.
  • Schikanöse Kontrollen und Einschüchterung: Zivilpersonen waren oft invasiven Sicherheitsüberprüfungen („Filtration“) und Schikanen durch russische und prorussische Kräfte ausgesetzt. Solche systematischen Demütigungen und Einschüchterungen tragen ebenfalls den Charakter unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK).

Diese Aufzählung zeigt, wie umfassend die Rechte der Bevölkerung verletzt wurden. Der EGMR stellte fest, dass all diese Übergriffe konventionswidrig waren – die Ukraine hatte sich auf Verletzungen von Art. 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11 und 14 EMRK berufen, und all diese Normen wurden vom Gericht als verletzt angesehen. Damit bestätigt das Urteil im Wesentlichen auch die Befunde früherer Untersuchungen, etwa eines UN-Berichts, der von ähnlichen schweren Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten seit 2014 berichtet hatte.

Verantwortlichkeit für Abschuss von Flug MH17

Einen besonderen Aspekt des Urteils bildet der Abschuss des Malaysia-Airlines-Fluges MH17 am 17. Juli 2014 über der Ostukraine, bei dem 298 Menschen ums Leben kamen. Die Niederlande hatten hierzu eine eigene Staatenbeschwerde eingereicht. Der EGMR hält Russland für diesen Abschuss verantwortlich. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde MH17 durch eine Flugabwehrrakete des Typs BUK abgeschossen, die von russischer Seite kontrolliert wurde. Entscheidend für die Verantwortlichkeit war nicht, ob die Rakete von regulären russischen Truppen oder von pro-russischen Separatisten abgefeuert wurde. Vielmehr hob der EGMR hervor, dass russische Stellen es versäumt haben, das Ziel des Raketenabschusses ordnungsgemäß zu identifizieren und den Schutz der Zivilisten an Bord zu gewährleisten. Dieses Versagen stelle eine Verletzung des Rechts auf Leben (Art. 2 EMRK) der 298 Opfer dar.

Darüber hinaus würdigte das Gericht auch das Verhalten Russlands nach dem Abschuss. Russland hat weder effektiv bei der Aufklärung des Vorfalls mitgewirkt noch ein eigenes faires Ermittlungsverfahren durchgeführt. Im Gegenteil, russische Behörden haben falsche, teils fabrizierte Informationen verbreitet und internationale Untersuchungsbemühungen behindert. Diese obstruktive Haltung – etwa Verschwörungsnarrative anstelle von Kooperation – hat nach Ansicht des EGMR das Leid der Hinterbliebenen der MH17-Opfer noch vergrößert. Die tiefe Ungewissheit und die Desinformation, der die Angehörigen ausgesetzt waren, wertet der EGMR als unmenschliche Behandlung gemäß Art. 3 EMRK. Auch insoweit hat Russland also gegen die Konvention verstoßen. Dieses Urteil ergänzt die Bemühungen der Niederlande, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen (in den Niederlanden wurden 2022 bereits drei Angeklagte wegen ihrer Rolle beim Abschuss in Abwesenheit verurteilt). Nun steht fest: Auch völkerrechtlich trägt Russland die Verantwortung für MH17.

Mögliche Rechtsfolgen des Urteils

Was folgt nun rechtlich aus diesem EGMR-Urteil? Zunächst einmal ist das Urteil – wie alle EGMR-Entscheidungen – bindend. Rein rechtlich muss Russland die Feststellungen akzeptieren und Konsequenzen ziehen, z.B. weitere Verstöße unterlassen und den Opfern Abhilfe schaffen. In der Praxis ist die Durchsetzung allerdings schwierig: Russland hat bereits angekündigt, sich nicht mehr an EGMR-Urteile halten zu wollen, und diesen Standpunkt sogar gesetzlich verankert. Da Russland nicht mehr Mitglied des Europarats ist, entfällt auch die übliche Überwachung der Urteilsumsetzung durch das Ministerkomitee.

Trotzdem hat das Urteil wichtige rechtliche Effekte: Es schafft einen völkerrechtlichen Präzedenzfall und einen umfassenden Beweisrecord der Ereignisse. Die gerichtliche Feststellung der Verstöße kann von Opfern in anderen Verfahren aufgegriffen werden – sei es in nationalen Prozessen (z.B. Entschädigungsklagen) oder vor internationalen Gremien. Die Ukraine könnte auf Grundlage dieses Urteils etwa Forderungen nach Schadenersatz stellen. Der EGMR selbst kann in einem gesonderten Schritt so genannte gerechte Entschädigung (Art. 41 EMRK) zusprechen, sofern dies beantragt wird. Bislang ging es im Urteil um die Feststellung der Verstöße („Merits“); Fragen finanzieller Reparationen könnten nachfolgen. Allerdings erscheint es derzeit unwahrscheinlich, dass Russland eventuelle Entschädigungssummen freiwillig zahlt. Ein denkbares Szenario wäre, dass die Ukraine und die internationale Gemeinschaft alternative Wege suchen, um Opfern Entschädigungen zukommen zu lassen – etwa aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Diese Aspekte sind jedoch noch offen.

Wichtig ist: Das EGMR-Urteil besitzt keine strafrechtliche Wirkung, wohl aber eine moralisch-politische und rechtlich deklaratorische Wirkung. Es benennt Russland eindeutig als Verantwortlichen für systematische Menschenrechtsverletzungen. Die Faktenlage ist durch den Gerichtshof gründlich geprüft und völkerrechtlich bewertet worden – das erhöht den Druck auf Russland. Auch wenn Moskau das Urteil ignoriert, steht die Verurteilung im Raum und kann nicht wegdiskutiert werden. Zudem laufen vor dem EGMR noch weitere Verfahren: Drei weitere Staatenbeschwerden der Ukraine (etwa zu Vorfällen im Asowschen Meer und neueren Kriegsereignissen) sowie rund 9.500 Individualbeschwerden von Einzelopfern gegen Russland sind anhängig. Der EGMR hat also noch viel aufzuarbeiten. Allerdings beziehen sich auch diese Fälle auf Geschehnisse vor dem 16. September 2022 – spätere Vorgänge (wie etwa mögliche aktuelle Kriegsverbrechen) fallen nicht mehr in seine Zuständigkeit, was eine Lücke im Rechtsschutz darstellt.

Bedeutung des Urteils für Opfer, Staaten, NGOs und das Völkerrecht

Abschließend soll die weite Bedeutung dieses Urteils beleuchtet werden. Der Richterspruch des EGMR ist nicht nur juristisch bedeutsam, sondern sendet auch ein starkes Signal an Betroffene und die internationale Gemeinschaft:

  • Für die Opfer und ihre Familien: Das Urteil bringt den zahlreichen Opfern erstmals offizielle Anerkennung ihres Leids. Viele Betroffene – ob Hinterbliebene von Getöteten, Folteropfer oder verschleppte Familien – sehen ihre Schicksale nun von einem internationalen Gericht bestätigt. Dieses Urteil kann zwar das erlittene Unrecht nicht ungeschehen machen, doch es liefert eine Form der Gerechtigkeitsbestätigung. Insbesondere die Angehörigen der MH17-Opfer erfahren, dass ihr jahrelanger Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit vom EGMR unterstützt wird. Für viele Opfer ist das Urteil auch ein Hoffnungsschimmer, dass künftig Entschädigungen oder weitere rechtliche Schritte folgen könnten.
  • Für die Ukraine und andere Staaten: Völkerrechtlich stärkt das Urteil die Position der Ukraine und gleichgesinnter Staaten enorm. Der EGMR – ein unabhängiges Gericht – hat festgehalten, dass Russland grundlegende internationale Verpflichtungen missachtet hat. Dies untermauert die Argumentation der Ukraine auf diplomatischer Bühne, dass Russlands Vorgehen kein innerer Konflikt, sondern ein völkerrechtswidriges Verhalten eines Staates ist. Andere Staaten, die die Ukraine unterstützen, können sich auf diese gerichtliche Feststellung beziehen, um internationalen Druck aufzubauen. Das Urteil ist zudem ein Novum: Es ist die erste Entscheidung eines internationalen Gerichts, die Russlands Verantwortung für die Folgen des Angriffskriegs ab 2022 formell feststellt. Das schafft Präzedenz und könnte z.B. auch in Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof oder bei Verhandlungen über Friedenslösungen relevant werden.
  • Für NGOs und die Zivilgesellschaft: Menschenrechtsorganisationen und NGOs, die seit Jahren auf die Zustände in den besetzten Gebieten hingewiesen haben, erhalten durch das EGMR-Urteil kräftigen Rückenwind. Die gerichtlichen Feststellungen decken sich weitgehend mit den Dokumentationen von NGO-Berichten und der UN – nun haben diese Befunde quasi den „Stempel“ eines internationalen Gerichts. Das erleichtert es NGOs, weiter auf Aufklärung und Unterstützung der Opfer zu drängen. Sie können das Urteil in ihrer Advocacy-Arbeit zitieren, sei es um humanitäre Hilfen einzufordern, Sanktionen zu begründen oder für die Strafverfolgung Verantwortlicher zu werben. Nicht zuletzt motiviert das Urteil auch Menschenrechtsverteidiger: Es zeigt, dass grausame Taten nicht im rechtsfreien Raum bleiben, sondern zumindest auf dem Papier geahndet werden können.
  • Für das Völkerrecht und die internationale Rechtsordnung: Das EGMR-Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung für das internationale Rechtssystem. Es bekräftigt, dass auch in Zeiten des Krieges die Menschenrechte nicht völlig suspendiert sind. Staaten können sich nicht hinter „Konflikt“ verstecken, um Grundrechte zu verletzen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Besonders bemerkenswert ist, dass der EGMR die Ereignisse in der Ostukraine als beispiellos in der Geschichte des Europarats bezeichnet hat – das Ausmaß der Verstöße zeige Russlands eklatante Missachtung der nach dem Zweiten Weltkrieg etablierten internationalen Rechtsordnung. Damit mahnt das Urteil zugleich, wie gefährlich die Erosion dieser Ordnung ist. Das Urteil trägt ferner dazu bei, eine lückenlose historische Dokumentation der Übergriffe zu erstellen, was für die Aufarbeitung und Erinnerung wichtig ist. Schließlich dürfte das EGMR-Urteil auch Impulse für künftige Mechanismen geben: Die internationale Gemeinschaft arbeitet bereits an einem Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Das klare Votum des EGMR könnte die Entschlossenheit stärken, Russland auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Es erinnert daran, dass auch mächtige Staaten für Völkerrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.

Zusammengefasst markiert das EGMR-Urteil vom 9. Juli 2025 einen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Russland-Ukraine-Konflikts. Es schafft Rechtssicherheit darüber, was zwischen 2014 und 2022 in der Ostukraine und auf der Krim geschehen ist, und es sendet ein unüberhörbares Signal: Schwerste Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht tatenlos hingenommen werden – die internationale Rechtsgemeinschaft hält dagegen, im Namen der Opfer und zur Verteidigung grundlegender Werte. Dieses Urteil ist somit nicht das Ende, sondern ein Anfang weiterer Bemühungen, Gerechtigkeit herzustellen.