Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.04.2026 zum Aktenzeichen 2 A 8.25 entschieden, dass eine „qualifizierte“ Pflichtenmahnung, die ein Dienstvergehen feststellt und hieran anknüpft, nicht auf das allgemeine Weisungsrecht des Vorgesetzten gestützt werden kann. Außerhalb des Disziplinarrechts mit den dort vorgesehenen Zuständigkeiten und Sicherungen darf etwaiges Fehlverhalten von Beamten nur zum Anlass für in die Zukunft […]