Steuerfahndung nimmt Influencer ins Visier
In Nordrhein-Westfalen haben Steuerfahnder ein großes Ermittlungsverfahren gegen Influencerinnen und Influencer eingeleitet, die mutmaßlich Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Nach Angaben des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) sollen Social-Media-Akteure allein in NRW rund 300 Millionen Euro am Fiskus vorbei geschleust haben. Ein eigens gebildetes „Influencer-Team“ der Behörde analysiert hierzu derzeit 6.000 Datensätze aus diversen Social-Media-Plattformen, aus denen sich dieser vermutete Steuerschaden ergibt. Das LBF – seit Januar 2025 zentrale Landesbehörde mit rund 1.200 Steuerfahndern – gilt als die erste Institution dieser Art in Deutschland und dient anderen Bundesländern bereits als Vorbild. Auch außerhalb von NRW sollen ähnliche Fälle von Steuerbetrug im Influencer-Milieu auftreten.
Im Fokus der Ermittlungen stehen „große Fische“ der Branche. Behördenleiterin Stephanie Thien betont, man gehe nicht gegen gelegentliche Hobby-Influencer mit ein paar gesponserten Produkten vor, sondern gegen professionelle Influencer, die mit hoher krimineller Energie ihren Steuerpflichten entgehen. Viele dieser Top-Influencer verdienen nach ihren Angaben monatlich fünfstellige Beträge – teilweise zigtausend Euro im Monat – besitzen aber nicht einmal eine Steuernummer. Hier liege kein bloßes Versäumnis oder Überforderung vor, „sondern um **immense Steuerhinterziehung mit Wissen und Willen“, so Thien. Bereits vor Abschluss der aktuellen Datenauswertung hat das LBF etwa 200 Strafverfahren gegen Influencer mit Wohnsitz in NRW eingeleitet. In den meisten Fällen geht es um hinterzogene Steuern im hohen fünfstelligen Bereich, in Einzelfällen sogar um Millionenbeträge. Sobald die neuen Daten ausgewertet sind, rechnet die Behörde mit Hunderten weiteren Verfahren.
Die Ermittlungen gestalten sich aufwendig: Einen festen Unternehmenssitz haben die wenigsten Influencer, und mit steigenden Einnahmen melden sich viele ins Ausland ab, um sich dem deutschen Finanzamt zu entziehen. Ein beliebtes Ziel ist dabei beispielsweise Dubai. Außerdem sind viele Werbeaktionen in sozialen Medien nur kurzfristig sichtbar – etwa Werbung in 24-Stunden-Storys bei Instagram – was die Beweissicherung erschwert. Dennoch hat die Steuerfahndung NRW laut Thien spezielle Ermittlungsmethoden entwickelt, um auch vergängliche Werbeposts und daraus erzielte Werbeeinnahmen zurückzuverfolgen und beweissicher nachzuweisen. Andere Bundesländer haben diese Vorgehensweise bereits übernommen. In einigen Fällen konnten die Ermittler sogar schon Haftbefehle vollstrecken und hinterzogene Steuern eintreiben; die meisten Beschuldigten konnten ihre Steuerschulden aufgrund ausreichenden Vermögens zwar rasch begleichen, doch gibt es einen ungewöhnlich hohen Anteil an Wiederholungstätern, was den klaren Vorsatz der Handelnden unterstreicht. Auch die Landespolitik unterstützt den harten Kurs: „Steuerhinterziehung im großen Stil tritt überall dort auf, wo Geld in großem Stil gemacht wird. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass unsere Steuerfahndung ganz genau hinschaut“, erklärte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk.
Steuerpflichten für Influencer: Welche Einkünfte sind zu versteuern?
Influencer sind steuerrechtlich meist Selbständige und unterliegen damit denselben Pflichten wie andere Unternehmer. Insbesondere müssen sämtliche Einkünfte aus der Influencer-Tätigkeit dem Finanzamt offenlegt und versteuert werden. Vielen ist nicht bewusst, welche Leistungen im Detail steuerpflichtige Einnahmen darstellen. Grundsätzlich gilt: Alles von wirtschaftlichem Wert, das im Rahmen der Social-Media-Tätigkeit zufließt, ist als Einkommen relevant. Dazu zählen zum Beispiel:
- Vergütungen für Werbung – etwa Zahlungen von Unternehmen für Posts, Produktplatzierungen oder Sponsoring
- Kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, die einem Influencer zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt werden (z.B. Kosmetik, Kleidung, Reisen, Hotelübernachtungen)
- Provisionen aus Affiliate-Links oder Rabattcodes, die durch Produktverlinkungen oder Empfehlungen erzielt werden
- Honorare für Event-Auftritte oder Teilnahme an Marketing-Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Influencer-Marke stehen
All diese geldwerten Vorteile müssen in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob sie in Geldzahlungen oder in Sachleistungen bestehen. So sind beispielsweise auch Gratis-Testprodukte oder gesponserte Luxusreisen mit ihrem Marktwert als Einkommen zu verbuchen. Werden solche Leistungen nicht deklariert, kann allein dies bereits den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen (dazu unten mehr).
Neben der Einkommensteuer können für erfolgreiche Influencer mehrere Steuerarten relevant werden. Die wichtigsten Steuerpflichten im Überblick:
- Einkommensteuer: Überschreiten die jährlichen Einkünfte den steuerfreien Grundfreibetrag (im Jahr 2025 ca. 12.096 €), unterliegen die darüberhinausgehenden Gewinne der Einkommensteuer. Influencer müssen ihre Überschüsse (Einnahmen minus Ausgaben) in der Steuererklärung angeben.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Wer regelmäßig selbstständig Einnahmen erzielt, gilt als Unternehmer und muss grundsätzlich Umsatzsteuer abführen. Eine Befreiung über die Kleinunternehmerregelung ist nur möglich, wenn der Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Bis Ende 2024 lag diese Schwelle bei 22.000 € Umsatz im Vorjahr; ab 2025 wurde sie auf 25.000 € netto angehoben. Überschreitet ein Influencer diese Grenze, muss er auf seine Einnahmen 19 % Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Übrigens: Auch Sachleistungen zählen hier mit – erhält man z.B. Waren im Wert von 30.000 € von Kooperationspartnern, würde allein dadurch die Kleinunternehmergrenze überschritten.
- Gewerbesteuer: Sobald die Influencer-Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist (wovon bei dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht auszugehen ist) und der Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt, fällt zudem Gewerbesteuer an. Die genaue Höhe hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, kann aber durch Anrechnung auf die Einkommenssteuer teilweise neutralisiert werden. Wichtig: Auch in diesem Fall muss dennoch eine Gewerbesteuer-Erklärung eingereicht werden.
Angesichts dieser vielfältigen Pflichten sollten Influencer frühzeitig für eine saubere Buchführung sorgen und alle Einnahmen sowie Ausgaben lückenlos dokumentieren. Nur so lässt sich später der Nachweis führen, dass alle steuerlich relevanten Vorgänge korrekt behandelt wurden. Schon kleine Fehler oder Lücken – etwa verspätete Steuererklärungen, fehlende Belege oder unterschätzte Produktwerte – können den Verdacht der Steuerhinterziehung begründen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel professionelle Hilfe (z.B. einen Steuerberater) in Anspruch zu nehmen, um den Überblick zu behalten und bösen Überraschungen vorzubeugen.
Steuerhinterziehung als Straftat: Folgen und Strafen
Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen strafbar. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Vereinfacht gesagt liegt Steuerhinterziehung vor, wenn jemand steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich falsch darstellt oder verschweigt, um Steuern zu sparen. Im Kontext von Influencern gibt es mehrere typische Fallgestaltungen, die zu einer Strafanzeige führen können: Beispielsweise wenn Einnahmen aus Werbekooperationen bewusst nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn kostenlose Produkte oder Reisen nicht als geldwerter Vorteil deklariert werden, oder wenn versucht wird, die Umsatzsteuerpflicht zu umgehen (etwa indem man unrechtmäßig die Kleinunternehmerregelung beansprucht). In all diesen Fällen verkürzt der Influencer seine Steuerschuld vorsätzlich – erfüllt also den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Wird ein solcher Verstoß aufgedeckt, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Laut Gesetz reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Hinterziehung oder enormen Summen – kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Wann eine Hinterziehung „besonders schwer“ wiegt, hängt insbesondere von der Schadenshöhe ab; bereits ab Hinterziehungsbeträgen im mittleren fünfstelligen Bereich sehen Gerichte meist keine geringfügige Tat mehr. Bei Summen in Millionenhöhe ist eine haftfähige Strafe sehr wahrscheinlich, wie prominente Fälle in der Vergangenheit gezeigt haben. Allerdings werden Ersttäter mit geringeren Beträgen häufig zu Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verurteilt – was jedoch keine Entwarnung sein sollte, denn selbst eine Geldstrafe in Tagessätzen kann finanziell und reputationsmäßig äußerst belastend sein.
Neben der eigentlichen Strafe kommt in jedem Fall, dass die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden müssen – zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen. Das Finanzamt wird also den entgangenen Betrag plus Aufschläge eintreiben, was bei hohen Summen schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen kann. Hinzu tritt der Imageschaden: Eine öffentlich bekannt gewordene Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bedeutet in der Regel das sofortige Ende von Kooperationen mit Werbepartnern und damit das faktische Ende der Influencer-Karriere. Unternehmen wollen nicht mit Personen in Verbindung gebracht werden, die Steuern hinterziehen – Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind dann irreparabel zerstört.
Die derzeitigen Ermittlungen in NRW machen deutlich, dass die Behörden bereit sind, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. So wurden bereits in einigen Fällen Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle erwirkt, um Beweismittel zu sichern bzw. flüchtige Beschuldigte zur Rechenschaft zu ziehen. Die Finanzverwaltung berichtet, dass viele Influencer bei Konfrontation zwar schnell zahlen können (das Geld ist ja meist vorhanden), doch gerade dieser Umstand – genug Vermögen trotz Nichtzahlung der Steuern – zeigt den vorsätzlichen Charakter der Taten. Wiederholungstäter werden konsequent verfolgt. Influencern muss klar sein, dass Steuerhinterziehung kein Bagatelldelikt ist: Es handelt sich um eine Straftat, die im Zweifel mit Vorstrafen, hohen Rückzahlungen und dem Verlust der beruflichen Existenz einhergeht.
Wie Influencer Steuerfallen vermeiden können – Rechtstipps
Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten insbesondere erfolgreiche Influencer ihre steuerlichen Angelegenheiten kritisch überprüfen und künftige Fehler vermeiden. Nachfolgend einige praxisnahe Empfehlungen, um gar nicht erst ins Visier der Steuerfahnder zu geraten:
- Frühzeitig beim Finanzamt melden: Wer beginnt, als Influencer Geld zu verdienen, sollte umgehend seine Steuernummer bzw. Steuernummer als Selbständiger beantragen und dem Finanzamt seine Tätigkeit anzeigen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und die Grundlage dafür, überhaupt Steuererklärungen abgeben zu können. Die Anmeldung als Gewerbe oder Freiberufler (je nach Einzelfall) sollte ebenfalls erfolgen.
- Saubere Buchführung führen: Alle Einnahmen und Ausgaben aus der Influencer-Tätigkeit müssen lückenlos erfasst werden. Es ist ratsam, von Anfang an eine professionelle Buchhaltung aufzusetzen – sei es durch geeignete Software oder Unterstützung vom Fachmann. Belege für erhaltene Zahlungen, kostenlos erhaltene Produkte und getätigte Ausgaben (Equipment, Reisekosten etc.) sollten geordnet aufbewahrt werden. Dadurch behält man den Überblick und kann im Zweifel jedes Zahlenwerk belegen.
- Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen: Da das Steuerrecht komplex ist und sich gerade bei neuen Geschäftsmodellen wie Social Media fortlaufend entwickelt, kann ein Steuerberater sehr wertvoll sein. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Ein Profi kann zudem Tipps geben, wie man zulässige Steuervorteile nutzt (z.B. Betriebsausgabenabzug für berufliche Anschaffungen), ohne ins Visier der Fahnder zu geraten.
- Steuererklärungen vollständig und fristgerecht einreichen: Influencer sollten alle erforderlichen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer) rechtzeitig beim Finanzamt abgeben. Verzögerungen oder Unvollständigkeiten erregen schnell Verdacht. Wichtig ist, sämtliche Einkünfte anzugeben – also auch diejenigen, die eventuell bereits an der Quelle besteuert wurden (z.B. YouTube-Einnahmen, bei denen Steuer einbehalten wurde, müssen trotzdem in die Steuererklärung). Wer unsicher ist, welche Formulare auszufüllen sind, sollte sich ebenfalls beraten lassen.
- Steuerzahlungen einplanen: Die Einnahmen aus Werbung & Co. gehören nicht vollständig ins Portemonnaie. Es ist klug, von jedem Zuverdienst einen ausreichenden Anteil für die Steuer zurückzulegen (als Faustregel je nach Einkommenshöhe etwa 30–40 %). So gerät man nicht in Liquiditätsschwierigkeiten, wenn die Steuer fällig wird. Gegebenenfalls sind vierteljährliche Steuervorauszahlungen zu leisten, die das Finanzamt festsetzt – diese sollte man pünktlich bedienen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
- Geschenke und Sachleistungen nicht vergessen: Ein häufiger Fehler ist, Produktgeschenke oder Sponsorings nicht als Einkommen zu berücksichtigen, weil kein Geld fließt. Influencer sollten den Marktwert aller Sachzuwendungen ermitteln (ggf. den Preis des Produkts recherchieren oder vom Absender erfragen) und in ihrer internen Buchhaltung als Einnahme verbuchen. Nur so fließt es später korrekt in die Steuererklärung ein. Auch Gratisreisen oder Hotelaufenthalte sind mit dem üblichen Preis anzusetzen. Werden solche Werte systematisch unterschlagen, liegt Steuerhinterziehung vor.
- Strafbefreiende Selbstanzeige erwägen: **Wer feststellt, dass er in der Vergangenheit Einnahmen nicht oder falsch deklariert hat, sollte – bevor die Behörden aktiv werden – eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Diese strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO bietet die Chance, einer Strafverfolgung zu entgehen, sofern vollständig reinen Tisch gemacht wird. Konkret muss der Betroffene sämtliche versäumten Angaben lückenlos nachmelden und die **fehlenden Steuern unverzüglich nachzahlen. Wichtig: Die Selbstanzeige wirkt nur, wenn sie fristgerecht vor Entdeckung der Tat erfolgt. Ist bereits eine Prüfungsmaßnahme oder Ermittlung im Gange, kommt die Straffreiheit nicht mehr zum Zug. Aufgrund der hohen formalen Anforderungen (jede Unvollständigkeit kann die Wirkung zunichte machen) sollte eine Selbstanzeige unbedingt mit anwaltlicher oder steuerberaterlicher Hilfe erarbeitet werden.
- Besonnen reagieren, falls bereits ermittelt wird: Hat ein Influencer bereits Post vom Finanzamt oder der Steuerfahndung bekommen (z.B. eine Aufforderung zur Stellungnahme, Prüfungsankündigung oder sogar eine Durchsuchung), heißt es zunächst: Ruhe bewahren. In dieser Situation ist es entscheidend, keine unüberlegten Angaben zu machen. Man sollte von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern, bis eine rechtliche Beratung erfolgt ist. Strafverteidiger mit Erfahrung im Steuerstrafrecht können Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Daher gilt: sofort professionellen Rat suchen, nichts ohne Rücksprache unterschreiben oder mitteilen. Mit kompetenter Unterstützung lässt sich der Schaden meist begrenzen – sei es durch eine Nachzahlung und Einstellung des Verfahrens oder durch eine verhandelte milde Strafe im Falle einer Verurteilung.
Der aktuelle Steuer-Skandal um Influencer in NRW ist ein Weckruf für die Branche. Er zeigt unmissverständlich, dass steuerliche Pflichten auch für Social-Media-Stars in vollem Umfang gelten und dass die Finanzbehörden bereit sind, konsequent durchzugreifen. Für Influencer – egal ob auf Instagram, YouTube, TikTok oder anderen Plattformen – bedeutet dies, dass sie ihre Einkünfte transparent und korrekt versteuern müssen, wollen sie nicht empfindliche Strafen riskieren. Wer glaubt, durch kreative Tricks oder einen Wohnsitz im Ausland den deutschen Fiskus umgehen zu können, dürfte sich täuschen: Die neuen Spezialteams der Steuerfahndung schauen genau hin und nutzen moderne Methoden, um Steuerbetrug aufzudecken. Es ist daher im ureigenen Interesse jedes Influencers, Steuer-Compliance ernst zu nehmen. Eine saubere Meldung aller Einnahmen kostet zwar einen Teil des Gewinns – bewahrt aber vor Strafverfahren, Nachzahlungsbescheiden in Millionenhöhe und dem möglichen Ende der eigenen Karriere. Steuerehrlichkeit mag nicht so glamourös sein wie das Influencer-Leben selbst, zahlt sich langfristig jedoch aus – und ist letztlich auch eine Frage der Fairness gegenüber der Allgemeinheit.