Siemens einigt sich mit Arbeitnehmern über Jobabbau

20. Juli 2025 -

Hintergrund: Massive Stellenabbau-Pläne im März 2025

Im März 2025 kündigte Siemens einen massiven Stellenabbau an. Weltweit sollten rund 6.000 Arbeitsplätze wegfallen, davon etwa 2.850 in Deutschland, vor allem in der Sparte Digital Industries (Automatisierungsgeschäft). Diese Kapazitätsanpassungen wurden mit konjunkturellen Entwicklungen und Überkapazitäten begründet. Gleichzeitig versprach Siemens, betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland auszuschließen – die Arbeitsplätze sollten also möglichst ohne Zwangsentlassungen abgebaut werden. Die Ankündigung traf auf heftige Kritik von Arbeitnehmervertretern: Angesichts eines Nettogewinns von 9 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2024 schien der Abbau für den Gesamtbetriebsrat nicht nachvollziehbar. Birgit Steinborn (Gesamtbetriebsratschefin) zeigte sich „überrascht und verärgert“ über die hohen Abbauzahlen und forderte statt Einschnitten nachhaltige Arbeitsplatzsicherung. Auch IG Metall-Vize Jürgen Kerner mahnte, „die Transformation bewältigt man nicht durch Abbau, sondern durch Weiterentwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter“.

Einigung auf Interessenausgleich und Transformationsfonds

Rund vier Monate später hat Siemens auf den Protest reagiert und sich am 17. Juli 2025 mit dem Gesamtbetriebsrat und der IG Metall auf gleich mehrere Vereinbarungen geeinigt. Zentral ist ein Interessenausgleich für den geplanten Stellenabbau in Deutschland sowie eine Transformationsvereinbarung mit einem millionenschweren Fonds. Personalvorständin Judith Wiese, Betriebsratschefin Birgit Steinborn und IG Metall-Vize Kerner präsentierten gemeinsam die Ergebnisse – ein Novum, das ihre Einigkeit und den kooperativen Charakter der Lösung unterstreicht. Konkret beinhaltet die Einigung drei Säulen:

  • Interessenausgleich zum Stellenabbau in Deutschland: Siemens und der Gesamtbetriebsrat haben einen Plan ausgehandelt, wie der Abbau von ca. 2.500 Stellen in der Sparte Digital Industries und 250 Stellen im E-Mobility-Geschäft (Ladelösungen) innerhalb Deutschlands sozialverträglich umgesetzt wird. Dieser Interessenausgleich legt das „Was, Wann und Wie“ der Restrukturierung fest und ist rechtlich bindend. Wichtig dabei: Siemens hält an dem Versprechen fest, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Das bedeutet, dass zwangsweise Kündigungen vermieden werden und andere Maßnahmen zum Tragen kommen (wie Versetzungen, natürliche Fluktuation oder freiwillige Aufhebungsverträge).
  • Transformationsvereinbarung mit Weiterbildungs-Fonds: Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung geschlossen, wie der Konzern den digitalen und strukturellen Wandel ohne Entlassungen, sondern mit den Beschäftigten gestalten will. Ein Transformationsfonds von 50 Millionen € über fünf Jahre wird aufgelegt, um vor allem Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu finanzieren. Dieser Betrag kommt zusätzlich zu den ohnehin jährlich anfallenden ~200 Mio. € für Aus- und Weiterbildung hinzu. „Der Vorstand weiß, dass Transformation nicht zum Nulltarif zu haben ist. Es muss in die Mitarbeitenden investiert werden, denn ohne sie klappt es nicht“, betonte Birgit Steinborn passend dazu. Die Transformationsvereinbarung soll ermöglichen, auf rasant ändernde Anforderungen schneller zu reagieren, ohne die Mitbestimmung zu unterlaufen. Sie enthält neben Qualifizierung auch Aspekte zu Unternehmenskultur und Diversität (Details wurden jedoch nicht öffentlich gemacht).
  • Verbesserungen für 11.000 Beschäftigte: Als dritte Komponente einigte man sich auf deutliche tarifliche Verbesserungen für rund 11.000 bisher benachteiligte Mitarbeiter. Diese Beschäftigten fielen bislang unter eine besondere Haus-Tarifvereinbarung („Tarifvertragliche Sondervereinbarung“), die zu längerer Wochenarbeitszeit und geringerer Bezahlung führte. Über fünf Jahre werden sie nun schrittweise an das Niveau des Flächentarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie herangeführt. Konkret bedeutet das knapp zwei Stunden weniger Wochenarbeitszeit bei zugleich höherem Entgelt – eine längst überfällige Angleichung, da die unterschiedliche Behandlung nicht mehr vermittelbar war. Siemens ist bereit, für die Abschaffung dieser „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ finanziell einzustehen.

Versetzung statt Entlassung: „Niemand muss das Unternehmen verlassen“

Herzstück der Vereinbarungen ist das Bemühen, Mitarbeiter nicht auf die Straße zu setzen, sondern im Unternehmen zu halten. „Wir trennen zwischen den Stellen, die abgebaut werden und den Menschen, die darauf sitzen“, erläuterte Birgit Steinborn treffend. Das bedeutet: Zwar sollen bestimmte Stellen wegfallen, aber die Menschen dahinter sollen nach Möglichkeit einfach andere Aufgaben im Konzern übernehmen. In wachsenden Bereichen – etwa in den Sparten Smart Infrastructure oder Mobility – werden gleichzeitig neue Stellen geschaffen, die von den Betroffenen besetzt werden können. Siemens will standortübergreifend zusammenarbeiten, um freie Stellen mit intern versetzungswilligen Mitarbeitern zu besetzen. Finanzielle Anreize sollen diese Versetzungen zusätzlich schmackhaft machen (z.B. Umzugskostenzuschüsse, Übergangsprämien o.Ä., auch wenn genaue Maßnahmen nicht öffentlich genannt wurden).

Ein Positivbeispiel für diese Strategie zeigt sich bereits in Leipzig: Dort fallen im Geschäftsbereich Ladelösungen (E-Mobility) 160 Arbeitsplätze weg. Mehr als der Hälfte der dort betroffenen Mitarbeiter konnte Siemens jedoch alternative Stellen anbieten, und ein Großteil davon sogar am selben Standort Leipzig. Dieses Ergebnis unterstreicht, dass der Konzern ernst macht mit dem Grundsatz „von Stelle A auf Stelle B gehen, statt das Unternehmen zu verlassen“ – wie IG Metall-Mann Kerner es beschreibt.

Für die Beschäftigtenzahl in Deutschland bedeutet dieser Ansatz voraussichtlich kein drastischer Einbruch. Siemens geht davon aus, dass die Belegschaft im Saldo stabil bleibt. Zwar werden in einigen Bereichen Stellen abgebaut, doch an anderer Stelle kommen neue hinzu, sodass sich das ausgleicht. „Netto ist unser Personalbestand in Deutschland noch immer stabil bis steigend“, so Personalvorständin Wiese – man sei ein Wachstumsunternehmen und wolle weiter mit den Mitarbeitenden wachsen. Dieser Paradigmenwechsel – weg von Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiter, hin zu Investitionen in Weiterbildung – wurde von der IG Metall begrüßt. „Der alte Weg, Menschen mit anständigen Konditionen aus dem Unternehmen zu begleiten, war ja auch teuer. Da ist das Geld sehr viel besser angelegt, wenn wir schauen, wie können wir die Menschen weiterbilden, sodass sie im Unternehmen bleiben können“, betonte Jürgen Kerner.

Was bedeutet das für betroffene Siemens-Mitarbeiter? Tipps für Arbeitnehmer

Die getroffenen Vereinbarungen sind grundsätzlich eine gute Nachricht für die Beschäftigten von Siemens, insbesondere diejenigen, deren aktuelle Stellen auf der Streichliste stehen. Dennoch bringt die Situation Veränderungen mit sich. Betroffene Arbeitnehmer sollten folgende Punkte beachten und nutzen:

  • Informieren Sie sich ausführlich: Wenn Ihre Stelle vom Abbau betroffen ist, werden Sie vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat informiert. Lesen Sie alle Informationen zum Interessenausgleich und Sozialplan (falls letzterer erstellt wurde) sorgfältig. Fragen Sie beim Betriebsrat nach Details. Ein Sozialplan – der üblicherweise mit dem Interessenausgleich einhergeht – regelt typischerweise Unterstützung und Ausgleichszahlungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, welche Ansprüche Ihnen daraus zustehen (z.B. Abfindungshöhe pro Dienstjahr, Übergangsmaßnahmen, Beratungsangebote etc.).
  • Nutzen Sie interne Versetzungsangebote: Siemens wird bemüht sein, Ihnen eine Weiterbeschäftigung im Konzern anzubieten – sei es in einer anderen Abteilung, an einem anderen Standort oder in einem verwandten Aufgabengebiet. Prüfen Sie solche Angebote offen und flexibel. Eine Versetzung kann bedeuten, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn auch ggf. mit geänderten Aufgaben oder an einem neuen Ort. Scheuen Sie nicht das Gespräch über Umzugshilfen oder Pendelregelungen, falls ein Standortwechsel nötig wäre – oft gibt es hier Unterstützung im Rahmen des Interessenausgleichs. Beachten Sie, dass eine unzumutbare Versetzung (z.B. drastische Gehaltskürzung oder völlig fachfremde Tätigkeit) nicht hingenommen werden muss; in der Regel wird Siemens jedoch gleichwertige Stellen anbieten, um Kündigungen zu vermeiden.
  • Weiterbildungsangebote wahrnehmen: Qualifizierung ist ein zentrales Element der Vereinbarung. Vielleicht fehlen Ihnen für einen neuen Posten bestimmte Kenntnisse – hier springt der Transformationsfonds ein. Nehmen Sie an angebotenen Schulungen, Trainings und Umschulungen teil. Diese werden für Sie kostenlos sein und während der Arbeitszeit oder in Freistellungsphasen stattfinden. Durch Weiterbildung erhöhen Sie Ihre Chancen, innerhalb (oder falls nötig außerhalb) von Siemens eine zukunftssichere Position zu finden. Der Arbeitgeber investiert bewusst 50 Mio. € in Ihre Qualifikation – nutzen Sie diese Chance zu Ihrem Vorteil.
  • Sozialplan: Abfindung und Unterstützungsleistungen prüfen: Sollte in Ihrem Fall trotz aller Versetzungsbemühungen doch ein Ausscheiden aus dem Unternehmen anstehen (etwa weil kein zumutbares alternatives Stellenangebot gefunden wird oder persönliche Gründe dagegen sprechen), greift der Sozialplan. Informieren Sie sich über Ihre Abfindungshöhe und andere Leistungen. In Sozialplänen wird die Abfindung oft nach Formel berechnet (z.B. X Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, ggf. mit Zuschlägen nach Alter oder Betriebszugehörigkeit). Zusätzlich können Hilfen wie Outplacement-Beratung, Weiterbildungszuschüsse oder die Möglichkeit zum Übertritt in eine Transfergesellschaft vorgesehen sein. Eine Transfergesellschaft ist ein vom Arbeitgeber finanzierter Zwischenarbeitgeber, in den Sie wechseln können, um für z.B. 12 Monate mit Trainings und Coachings auf Arbeitssuche zu gehen – währenddessen erhalten Sie ein Großteil Ihres Gehalts weiter. Fragen Sie den Betriebsrat, ob eine solche Lösung bei Siemens angeboten wird. Wichtig: Lassen Sie sich Zeit, Angebote zu prüfen – Sie haben in der Regel mehrere Wochen Bedenkzeit, bevor Sie etwa einen Aufhebungsvertrag unterschreiben müssten.
  • Freiwillige Aufhebungsverträge genau abwägen: Möglicherweise wird Siemens einigen Mitarbeitern freiwillige Aufhebungsverträge mit Abfindung anbieten, um den Abbau ohne Kündigungen umzusetzen. Unterschreiben Sie niemals vorschnell einen solchen Vertrag, ohne Beratung einzuholen. Ein Aufhebungsvertrag hat nämlich Tücken: Arbeitsrechtlich verzichten Sie damit auf Kündigungsschutz und sozialrechtlich droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Normalerweise verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld, wenn man durch Aufhebungsvertrag freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Das heißt, Sie würden im schlimmsten Fall 3 Monate kein ALG I erhalten. Diese Sperre kann man vermeiden, wenn der Aufhebungsvertrag zur Abwendung einer ansonsten unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung abgeschlossen wird und der Sozialplan eine entsprechende Regelung vorsieht – doch das muss sauber formuliert und nachgewiesen sein. Tipp: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag erst nach Rücksprache mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Ansprüche verlieren oder eine Sperrzeit riskieren.
  • Kündigungsschutzklage nicht verpassen: Falls Siemens doch – etwa ausnahmsweise oder nach Ablauf von Beschäftigungssicherungs-Fristen – eine Kündigung ausspricht, können Sie diese gerichtlich überprüfen lassen. Wichtig: Sie haben ab Zugang der schriftlichen Kündigung drei Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Versäumen Sie diese 3-Wochen-Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, egal ob sie eigentlich sozial ungerechtfertigt war. Daher sollten Sie sofort handeln und eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten. In vielen Fällen geht es bei einer solchen Klage weniger um die Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern darum, eine höhere Abfindung oder bessere Ausstiegsbedingungen zu verhandeln. Da Siemens sich öffentlich zu keinen betriebsbedingten Kündigungen verpflichtet hat, stünde eine dennoch ausgesprochene Kündigung auf wackeligem Grund – der Arbeitgeber müsste vor Gericht zweifelsfrei darlegen, dass wirklich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für Sie bestand. Dies erhöht Ihre Verhandlungsposition erheblich.
  • Rechtsrat einholen: Zögern Sie nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Betriebsrat ist auf Ihrer Seite und kennt die Details der Vereinbarung – suchen Sie das Gespräch, um Ihre Optionen zu verstehen. Zusätzlich kann eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sehr wertvoll sein. Ein erfahrener Anwalt, wie z.B. Dr. jur. Jens Usebach LL.M., kann Ihre Situation einschätzen und Ihnen helfen, das Beste herauszuholen. Er unterstützt außergerichtlich bei Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen und vertritt Sie erforderlichenfalls in der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, mit dem Ziel, für Sie eine angemessene und möglichst hohe Abfindung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder sogar die Weiterbeschäftigung zu erreichen. Frühzeitiger Rechtsrat stellt sicher, dass Sie keine Fristen versäumen und alle Ihnen zustehenden Rechte ausschöpfen.

Gemeinsam durch den Wandel

Die Einigung bei Siemens zeigt exemplarisch, dass sozialverträglicher Stellenabbau möglich ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung konstruktiv zusammenarbeiten. Anstelle einseitiger Kündigungen setzt Siemens auf Vereinbarungen, die den betriebsbedingten Jobabbau durch Umschulungen, Versetzungen und freiwillige Programme auffangen. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das zwar Veränderungen, aber auch Chancen: Mit Unterstützung des Unternehmens können Sie sich weiterentwickeln und neue Perspektiven im Konzern finden, ohne die Sicherheit des Arbeitsplatzes sofort zu verlieren. Wichtig ist, dass Sie proaktiv handeln, Angebote annehmen und Ihre Rechte kennen. Bleiben Sie im engen Austausch mit dem Betriebsrat und scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten professionelle Hilfe hinzuzuziehen. So sind Sie bestmöglich gerüstet, um diese Veränderungsphase erfolgreich zu bewältigen. Letztlich sollen Transformation und Beschäftigungssicherung Hand in Hand gehen – Siemens hat hierfür einen precedent geschaffen, der auch für andere Unternehmen und ihre Belegschaften wegweisend sein könnte. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber können daraus lernen, dass Investitionen in Mitarbeiter und sozialpartnerschaftliche Lösungen langfristig beide Seiten stärken.