Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 15.02.2024 zum Aktenzeichen 12 A 3020/20 entschieden, dass die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 01.08.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, nicht zu beanstanden […]