Hintergrund: Probezeit, Wartezeit und Kündigungsrecht In befristeten Arbeitsverträgen (Zeitverträgen) ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Klausel endet ein befristetes Arbeitsverhältnis regulär mit Ablauf der vereinbarten Zeit, und eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen (außer bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund). Viele befristete Verträge enthalten jedoch eine Probezeit-Regelung, […]