Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2023 zum Aktenzeichen 26 L 559/23 in einem Eilverfahren entschieden, dass wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden kann. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin […]