Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 31. Mai 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 143/19 entschieden, dass von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen kann, mit der Folge, dass der […]