Ein Gastronomie-Betrieb hat einen Jurastudenten in seinem Nebenjob als Kellner fristlos gekündigt – offiziell wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“, tatsächlich aber wegen seiner Initiative zur Gründung eines Betriebsrats. Der Student klagte auf umfassende Leistungen (insgesamt rund 100.000 € Schadensersatz, eine schriftliche Entschuldigung und sechs Monate bezahlten Urlaub). Nun hat das Bayerische Landesarbeitsgericht München (Az. 11 Sa 456/23, Teilurteil vom 16.04.2025, Schlussurteil […]