Auch wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sei es durch Eigenkündigung oder durch die Kündigung des Arbeitgebers, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die restlichen Urlaubstage verfallen. Vielmehr steht es Ihnen zu, Ihre noch nicht genommenen Urlaubstage einzufordern und zu nutzen. Falls es aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, den Resturlaub zu nehmen, besteht in manchen Fällen […]