Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.11.2024 zum Aktenzeichen VI ZR 35/23 entschieden, dass ein Patient im Arzthaftungsverfahren kein medizinisches Fachwissen haben muss. Im März 2019 entschied eine Frau, sich einem Facelifting zu unterziehen und zahlte dafür insgesamt 20.000 Euro. Nach der Behandlung war sie jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden: Ihre Mundwinkel hingen nach unten, […]