Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 04.06.2021 zum Aktenzeichen VG 90 K 2.19 T entschieden, dass ein Arzt, der gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht abgibt, damit nicht gegen seine Berufspflichten verstößt. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 38/2021 vom 22.06.2021 ergibt sich: Die Ärztekammer Berlin hatte dem Arzt u.a. vorgeworfen, in mehreren Fällen […]