Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 21.05.2025 zum Aktenzeichen 6 B 1231/24 entschieden, dass die Einstellung von rechtsextremistischen, rassistischen, menschenverachtenden und sonst intolerablen Inhalten in einen Chat die sofortige Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten, der sich im Beamtenverhältnis auf Probe befindet, rechtfertigen kann. Damit hat es den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Aus der Pressemitteilung des OVG […]