Das Urteil stellt klar, dass die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nicht nur eine Momentaufnahme („aktuell dienstfähig“) ist, sondern eine strenge Prognose bis zur gesetzlichen Altersgrenze verlangt. Eine Verbeamtung kann bereits dann rechtmäßig abgelehnt werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50 %) über Jahre hinweg regelmäßige krankheitsbedingte Ausfälle zu erwarten sind, […]