Kurz gesagt: Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Schwerbehinderte Menschen genießen in Deutschland besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht. Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter beenden, müssen dabei jedoch zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten. Allgemeiner Kündigungsschutz: Grundsätze […]