Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 01.07.2020 zum Aktenzeichen 11 K 1832/19 Kg entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, Anspruch auf Kindergeld auch dann besteht, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 17.08.2020 ergibt sich: Der 1999 geborene Sohn der […]