Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28. April 2023 zu Aktenzeichen OVG 1 S 33/23 den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach das gegen eine Einzelperson ausgesprochene Verbot, sich bei Protesten gegen die Klimapolitik auf den Berliner Straßen festzukleben, hinsichtlich des räumlichen Bereichs, für den die Untersagung gelten solle, zu unbestimmt […]