Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 2. September 2022 zum Aktenzeichen: 6 B 10723/22.OVG den Eilantrag einer in einer Zahnarztpraxis Beschäftigten, die nicht gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft ist, gegen das Verbot des Gesundheitsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 13/2022 vom 02.09.2022 ergibt […]