Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.05.2022 zum Aktenzeichen 21 L 700/22 auf den Eilantrag einer Bürgerinitiative und eines Vereins entschieden, dass die Stadt Köln nicht verpflichtet ist, eine an der Hohenzollernbrücke abgestellte Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, stehen zu lassen. Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 05.05.2022 ergibt […]