Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 06.04.2022 zum Aktenzeichen 20 D 7/20.AK entschieden, dass nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf an den Fluggastkontrollstellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern hat, um ein Umgehen der Kontrolle zu […]